Telekom nennt konkreten Termin zur Abschaltung von 2G-Netz

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Das richtet sich insbesondere an die Posts über Lobbyregister und Elektroautos.
 
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Herr, lass Hirn regnen!
Ich glaub nicht, dass es ein Problem ist, dass es nicht "genug hirn regnet". Wohl eher, dass da wo es hinregnen sollte, Regenschirme mit Markennamen aufgespannt werden damit man beim Geld zählen nicht nass wird...
 
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Die vielgescholtene Politik und da insbesondere der vielgeschmähte Wirtschaftsminister haben es in kürzester Zeit z.B. geschafft, die Versorgung dieses Landes mit Erdgas auf eine neue Grundlage zu stellen, haben die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die Mittel organisiert, um Millionen von Haushalten deutlich durch Steuersenkungen und Zuschüsse zu entlasten.

😂😂😂🙈😂

Wenn ich meine privaten und unternehmerischen Kostensteigerungen der letzten gut 2 Jahre sehe, dann frage ich mich bei solchen Aussagen in welch anderen Welt ich lebe!
 
Wenn ich meine privaten und unternehmerischen Kostensteigerungen der letzten gut 2 Jahre sehe, dann frage ich mich bei solchen Aussagen in welch anderen Welt ich lebe!
Auch die beste Politik kann/könnte externe Effekte nicht unter die Wahrnehmbarkeitsgrenze drücken. Es handelt sich ohnehin nur um ein Umverteilen vorhandener Ressourcen um die Situation für alle so wenig belastend wie möglich zu gestalten. Darunter versteht naturgemäß auch jeder wieder etwas anderes und jeder fühlt sich erst mal grundsätzlich benachteiligt.
Ein gewisses Lebensrisiko muss aber nun mal jeder selbst tragen.
 
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😂😂😂🙈😂

Wenn ich meine privaten und unternehmerischen Kostensteigerungen der letzten gut 2 Jahre sehe, dann frage ich mich bei solchen Aussagen in welch anderen Welt ich lebe!
Nun, es gab da zuletzt so das eine oder andere Ereignis in dieser Welt, auf das "die Politik" reagieren musste. Und auch globale Entwicklungen, die "die Politik" berücksichtigen sollte.
Man kann natürlich auch fordern, dass trotzdem alles so zu bleiben hat oder wieder so zu werden hat, wie man denkt, dass es früher mal war. Funktioniert nur sehr sicher nicht.
 
Die ersten Autos mit E-Call müssen aus der Pflicht genommen werden oder der Hersteller muss neue Steuergeräte und evtl Antennen für alte Autos bei Zulieferern in Auftrag geben, es sei denn der Anschluß der Box ist standardisiert. Und das E-Call dürfte als Ersatzteil eher teurer sein als das Motorsteuergerät zB. Komplexer und muss genauso extreme Bedingungen verkraften.

Die ersten Cloud Dienste für Autos gingen bei der 3G Abschaltung in Notbetrieb, keine Navigation mehr, keine Onlineupdates etc, dabei waren die gar nicht so lsng am Markt. Hatte jmd dieses System von BMW, das mit einem Joy Button beim Schalthebel gesteuert wird? Das dürfte auch unbrauchbar geworden sein und wirkte so futuristisch, neben Internet gab es auch ein Callcenter mit richtigen Menschen die man jeden Scheiß fragen konnte wie ChatGPT.
 
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Wenn es nicht mal mit Geld geht, dann würden die Autos ja stillgelegt. Und derzeit würde es das nicht mangels neuer Teile mit 4G/5G. Es bräuchte ein Umrüst-E-Call mit ABE oder Zulassung für den Fahrzeugtyp oder für jedes Auto einzeln, samt Prüfung im EMV Labor für x-tausend €.
 
... eine unternehmerische Entscheidung der Deutschen Telekom.Es geht nicht um eine kurzfristige Abschaltung, sondern um das Vorhaben, die Abschaltung voraussichtlich in 3,5 Jahren durchzuführen.
...
Bis dahin ist also schon noch ein bisschen Zeit, erstens eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, welche und wieviele Systeme betroffen sind, zweitens Anpassungen zu planen und drittens ggf. politisches Handeln zu erwirken, falls tatsächlich die negativen Auswirkungen auf relevante Systeme unvertretbar erscheinen.
Mit der unternehmerischen Entscheidung spart die Telekom Kosten für die 2G-Infrastruktur und kann gleichzeitig neue Erlöse durch die Umnutzung der Frequenzen für 4G und 5G erzielen. Die Entscheidung fällt der Telekom also leicht.

Andererseits sind 3,5 Jahre verdammt knapp um die betroffene Embedded Hardware auszutauschen, falls es überhaupt möglich ist. Beim eCall unwahrscheinlich.

Dem finanziellen Vorteilen für die Telekom stehen also erhebliche finanzielle Nachteile für die Kunden gegenüber, ausserdem erhöhte Risiken für Leib und Leben.

Schauen wir mal, was der Regulierer dazu sagt und welche Abwägung die Politik trifft.

Ich bezweifle, dass es bei dem Termin bleibt. Das ist erstmal ein Versuchsballon.
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Wenn es nicht mal mit Geld geht, dann würden die Autos ja stillgelegt.
Woher willst Du wissen, dass dadurch die Zulassung erlischt?
 
Die ersten Autos mit E-Call müssen aus der Pflicht genommen werden oder der Hersteller muss neue Steuergeräte und evtl Antennen für alte Autos bei Zulieferern in Auftrag geben, es sei denn der Anschluß der Box ist standardisiert. Und das E-Call dürfte als Ersatzteil eher teurer sein als das Motorsteuergerät zB. Komplexer und muss genauso extreme Bedingungen verkraften.
Die Zulieferer werden ja wissen, wie sie E-Call realisiert haben. Und die werden mit Sicherheit nicht für jedes Automodell eine eigene Implementierung entwickelt haben. Vielleicht wartet man da einfach noch ein bisschen ab, ob bzw. wie die auf die Telekom-Ankündigung reagieren.

Inwiefern hältst du ein E-Call-Modul für komplexer als eine Motorsteuerung, die im Dauerbetrieb und in Echtzeit die Motoreinstellungen anpasst? Die Anforderung an E-Call ist doch im Vergleich dazu eher simpel. Ein paar Parameter, die dort sowieso erfasst werden, aus dem Infotainment-System des Autos auslesen und abhängig von einem Trigger dann eine vorprogrammierte Notrufroutine ablaufen lassen. Siehe z.B. hier beim ADAC.

Wird ein Notruf automatisch oder manuell abgesetzt, werden beim 112-eCall folgende Daten an die Rettungsleitstelle übermittelt:
  • Zeitpunkt des Unfalls
  • Auslöseart: manuell oder automatisch
  • die 17-stellige Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN)
  • Antriebsart (z.B. Benzin, Diesel, Gas, Elektro) und Fahrzeugklasse
  • Fahrzeugposition
  • die letzten zwei Fahrzeugpositionen (Längen- und Breitengradunterschiede in Bezug zur aktuellen Fahrzeugposition)
  • Fahrtrichtung des Autos
  • Anzahl der Insassen (sofern die Sicherheitsgurte angelegt wurden)
  • optionale Zusatzdaten (nicht festgelegt; können beispielsweise eine (IP-)Adresse enthalten, unter der weitere relevante Daten oder Funktionen abrufbar sind)
 
Nun auch meinen Senf dazu: Auch wenn die Telekom ihre Wurzeln im staatlichen Umfeld hat, heute ist es ein 100%-iges Wirtschaftsunternehmen, das aus vielfältigsten Gründen, die ich hier nicht aufführen muss, auch wirtschaftlich handeln muss. Und auch ohne Insider zu sein, bin ich mir recht sicher, dass, wenn die Telekom sich zu so einer Maßnahme entschließt, der juristische Hintergrund sehr gut abgeklopft worden ist und, da es verkündet wurde, offensichtlich keine vertragliche Verpflichtung vorliegt, das Netzt so (bis ins unendliche??) weitertreiben zu müssen.
Bashed also eher unseren Staat bzw. die zuständigen Behörden, die entsprechende Lizenzen vergeben haben und die Abschaltung dabei offensichtlich nicht oder zumindest nicht richtig geregelt haben.
Was die zukünftig nicht mehr funktionierenden Geräte betrifft, auch deren Hersteller müssten gehörig ihr Fett abbekommen, da sie anscheinend auf eine Technik gesetzt haben, die nur für begrenzte Zeit verfügbar ist und weiterhin keinen Plan-B verfolgen, außer eben, dass sie Neugeräte mit erneut begrenzter Gebrauchsdauer verkaufen können.
Was die Pkw betrifft, auch hier ist der Staat im Spiel, der eine Betriebserlaubnis für jeweiligen Fahrzeuge erteilt hat. Im Gegensatz zu anderen Produkten (siehe oben) kann zumindest die Autoindustrie vergleichsweise beruhigt sein. Ob es zu Zwangsstilllegungen kommen wird, wage ich zu bezweifeln. Das hat bei mir auch rein Nichts mit einer Auto-Lobby zu tun, die, wie oben genannt, gar nicht erst aktiv werden braucht, es ist vielmehr die vorhandene Gesetzeslage. Wir erinnern uns an den Diesel-Skandal. Da wurde kein Auto stillgelegt, es wurden lediglich die Hersteller zur Nachbesserung und in eignen Fällen zu Entschädigungszahlungen verpflichte. Wir erinnern uns weiter: Damals hat es die Autoindustrie selbst verbockt und letztlich auch eingestanden. Hier im vorliegenden Fall haben die Hersteller nichts falsch gemacht.

Grüße Thomas
 
Woher willst Du wissen, dass dadurch die Zulassung erlischt?
Darum kmümmert sich nach derzeitigem Sachstand der TÜV - siehe meinen Beitrag oben.

FAQ: Zwangsstilllegung und Zwangsabmeldung​

Wann kommt es zur Zwangsabmeldung eines KFZ?
Die Zwangsstillegung ist z. B. gerechtfertigt, wenn der Fahrzeughalter die KFZ-Steuer nicht bezahlt hat. Auch unbezahlte Versicherungsbeiträge und der fehlende TÜV sind ein Grund. Wenn das Fahrzeug aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr verkehrstauglich ist, kann ebenfalls eine zwangsweise Abmeldung erfolgen.
Das "zieht" dann.
Quelle
 
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Wenn es nicht mal mit Geld geht, dann würden die Autos ja stillgelegt. Und derzeit würde es das nicht mangels neuer Teile mit 4G/5G. Es bräuchte ein Umrüst-E-Call mit ABE oder Zulassung für den Fahrzeugtyp oder für jedes Auto einzeln, samt Prüfung im EMV Labor für x-tausend €.
Eine zwangsweise Stilllegung wird es aus zwei Gründen nicht geben.
Erstens ist ein aktives E-Call keine allgemein geltende zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Sonst müssten ältere Fahrzeuge ohne das System schon längst alle stillgelegt sein.
Zweitens ist für die Betriebsgenehmigung des Autos nur relevant, ob das System im Fahrzeug funktioniert. Ob ein ggf. abgesetzter Notruf dann auch übermittelt wird, ist in diesem Zusammenhang ohne Belang. Es gibt ja auch im existierenden 2G-Netz Funklöcher, und da erlöscht ja auch nicht auf einmal die Betriebserlaubnis, wenn man mit dem Auto in so einem steckt.
 
Eine zwangsweise Stilllegung wird es aus zwei Gründen nicht geben.
Erstens ist ein aktives E-Call keine allgemein geltende zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Sonst müssten ältere Fahrzeuge ohne das System schon längst alle stillgelegt sein.
Dein Fahrzeug kriegt sogar dann keinen TÜV mehr, wenn auf dem Typenschild eine zu gerinige(!) zulässige Gesamtmasse angegeben ist und der Hersteller zum Austausch dieses Schildchens verpflichtet war. da kannste dich auf den Boden werfen und rumschreien, wenn TÜV nein sagt, sagt TÜV nein. Und GTÜ auch. Und das ist nun wirklich nicht mal ansatzweise sicherheitsrelevant. Kein TÜV heiß auch keine neuen Fahrzeugpapiere bei Verlust. Straßenverkehrsamt sagt dann also auch nein. Rest brauch ich wohl nicht zu erklären.

Wenn das Fahrzeug mit eCall bauartzugelassen war, muß das auch noch funktionieren. Die ersten Fahrzeuge hatten 2G+3G Module verbaut. 3G ist ja nun leider schon weg. Du kannst höchstens Glück haben, wenn es dein Fahzeug auch ohne eCall gab.
 
In deinem verlinkten Artikel ging es aber um ein System, das im Auto selbst ausgefallen war. Das also im Fall eines Falles den Notruf gar nicht hätte absetzen können. Und das ist ein Problem, das im Einflussbereich des Fahrzeughalters bzw. des Herstellers liegt. Wenn hingegen das Netz, das den Notruf übertragen sollte, nicht verfügbar ist - durch ein Funkloch, durch einen Kollaps, durch Abschaltung, warum auch immer - liegt das eben nicht im Einflussbereich von Fahrzeughalter oder Hersteller, sodass das rechtlich für diese keine Konsequenzen haben kann.

Ansonsten finde ich es bemerkenswert, wie sehr sich die Diskussionen hier auf E-Call im Pkw fokussieren, wo die tatsächlichen realen Auswirkungen auf die Menschen vermutlich mit am geringsten ausfallen dürften. Denn wenn man schwere Verletzungen und Todesfälle im Straßenverkehr vermeiden will, wäre es natürlich sehr viel wirkungsvoller, Unfälle überhaupt zu vermeiden, statt die Opferrettung zu optimieren (hier sogar nur bei Pkw-Insassen - einem umgefahrenen Radfahrer oder Fußgänger hilft E-Call nämlich überhaupt nicht). Und da gerade die schweren Autounfälle fast alle auf eine Missachtung von Regeln und/oder eine den Bedingungen nicht angepasste Fahrweise zurückgehen, gäbe es eine Menge Optionen, rechtliche wie technische, da zu steuern.

Viel wichtiger wäre es aus meiner Sicht, Systeme in den Blick zu nehmen, wo tatsächlich die Übertragung von Daten über das 2G-Netz für deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit essentiell ist. Die Notruffunktion in Aufzügen wurden ja schon mal kurz angesprochen.
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Wenn das Fahrzeug mit eCall bauartzugelassen war, muß das auch noch funktionieren.
Tut es im Fahrzeug ja weiterhin. Es fehlt dann halt nur das Funknetz, aber das ist kein Bestandteil des Fahrzeugs und damit auch nicht Gegenstand der Fahrzeugprüfung.
 
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In deinem verlinkten Artikel ging es aber um ein System, das im Auto selbst ausgefallen war. Das also im Fall eines Falles den Notruf gar nicht hätte absetzen können.
Ob in einem defekt oder in allen nicht mehr funktionierend, es entspricht in beiden Fällen nicht mehr der Bauart-Zulassung und wird als schwerwiegender Mangel eingestuft.
Voraussetzung ist: der eCALL muss funktionieren und das betrifft außer den gehobenen Modellen alle Fahrzeuge ab Modelljahr 2018.

Das ist nach derzeitigen Fakten die Lage und wenn die Politik nichts tut - was ja deren Stärke ist - wird 2028 recht lustig werden. Ich gehe mal davon aus, dass 4G/5G überwiegend in Fahrzeugen mit Multimediasystemen aber nicht in der Basisversion verbaut wurde.
 
KBA und Politik haben sich nicht mal beim Abgasskandal getraut, Fahrzeugen die Zulassung zu entziehen. Und jetzt soll das bei so einer Pillepalle-Funktion passieren? Extrem unwahrscheinlich.
 
Ob in einem defekt oder in allen nicht mehr funktionierend, es entspricht in beiden Fällen nicht mehr der Bauart-Zulassung und wird als schwerwiegender Mangel eingestuft.
Voraussetzung ist: der eCALL muss funktionieren und das betrifft außer den gehobenen Modellen alle Fahrzeuge ab Modelljahr 2018.
Das Funknetz ist Infrastruktur und gehört einem Betreiber, der nicht identisch und noch nicht einmal geschäftlich verbunden mit dem Pkw-Hersteller ist. Es ist somit ausgeschlossen, dass sein Vorhandensein Bestandteil der Typgenehmigung für ein einzelnes Fahrzeug eines einzelnen Herstellers sein könnte.

Da es sich um eine rechtliche Frage handelt, kann man sich auch das einschlägige Gesetz ansehen. Die Typgenehmigung ist auf europäischer Ebene in der Rahmenverordnung (EU) 2018/858 geregelt. Diese gilt gemäß Art. 2 Abs. 1

für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N sowie für deren Anhänger der Klasse O, die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden, einschließlich solcher, die in einer oder mehreren Stufen konstruiert und gebaut werden, und für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten sowie für Teile und Ausrüstungen, die für solche Fahrzeuge und deren Anhänger konstruiert und gebaut werden.

Man mag ein Mobilfunknetz vielleicht als ein "System" betrachten, aber es ist definitiv keines das "für solche Fahrzeuge und deren Anhänger konstruiert und gebaut" ist. Das erschließt sich aus der Begriffsbestimmung in Art. 3 Punkt 18.

"System" eine den Anforderungen dieser Verordnung oder der in Anhang II aufgeführten Rechtsakte unterliegende Gesamtheit von Einrichtungen, die gemeinsam eine oder mehrere bestimmte Funktionen in einem Fahrzeug erfüllen;

Die Systeme, um die es hier geht, müssen also eine Funktion "in einem Fahrzeug" ausüben, sich somit typischerweise darin befinden (ein Subsystem des Fahrzeugs sein). Und das trifft für ein Mobilfunknetz ganz eindeutig nicht zu, denn es übt seine Funktion außerhalb des Fahrzeugs und unabhängig davon aus.

Es gibt somit keine rechtliche Grundlage für den Entzug der Typgenehmigung eines Pkw-Modells und somit auch nicht der Betriebserlaubnis für ein einzelnes Fahrzeug, solange die im Fahrzeug verbauten Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten sowie Teile und Ausrüstungen der Genehmigung entsprechen und für sich funktionieren.

Das ist nach derzeitigen Fakten die Lage und wenn die Politik nichts tut - was ja deren Stärke ist - wird 2028 recht lustig werden. Ich gehe mal davon aus, dass 4G/5G überwiegend in Fahrzeugen mit Multimediasystemen aber nicht in der Basisversion verbaut wurde.
Solange "die Politik" keine neuen Regelungen erlässt (also "nichts tut"), bleibt es bei der jetzigen Rechtslage. Also der oben zitierten, nach der keine Grundlage für einen Entzug der Typgenehmigung besteht.
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KBA und Politik haben sich nicht mal beim Abgasskandal getraut, Fahrzeugen die Zulassung zu entziehen. Und jetzt soll das bei so einer Pillepalle-Funktion passieren? Extrem unwahrscheinlich.
Mal losgelöst von den ganzen weiteren straf- und zivilrechtlichen Implikationen war da der Gegenstand des Skandals, also die Abschaltfunktion für die Abgasreinigung, ja gerade kein Teil der Typgenehmigung, sondern ein illegales zusätzliches System. Faktisch wurden durch die Änderung der Software und die weiteren technischen Anpassungen, auf die VW verpflichtet wurde, die Fahrzeuge - sehr vereinfachend ausgedrückt - überhaupt erst in einen zulassungsfähigen Zustand versetzt.

Hingegen würden sich die Fahrzeuge, deren E-Call möglicherweise zukünftig keine Verbindung mehr mit einem Mobilfunknetz aufnehmen kann, in der Beziehung nicht mehr von Fahrzeugen aus früheren Baujahren ohne E-Call unterscheiden, welche aber diesbezüglich keinen Zulassungseinschränkungen unterliegen. Das Ganze ohne Verschulden des Herstellers oder des Fahrzeughalters. Und da folgt dann auch aus dem Gleichheitsgrundsatz, dass es keinen Entzug von Typgenehmigungen oder Zulassungen geben wird, solange das E-Call im Fahrzeug verbleibt und für sich genommen funktioniert. Jedenfalls nicht, solange keine neuen Gesetze erlassen werden.

Schwierig könnte es im Gegenteil eher werden, wenn beim E-Call in so einem Fahrzeug das 2G- durch ein 4G/5G-Sendemodul ersetzt würde, denn das würde dann wirklich eine neue (teure) Typgenehmigung und dann Zulassung erfordern. Ergo wird die wahrscheinlichste Folge einer Abschaltung von 2G für solche Fahrzeuge sein, dass ganz einfach... nichts passiert. Weder ein Umbau noch ein Entzug der Zulassung.
 
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