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Gestern (22.10.2024) wurde von der Deutschen Telekom mitgeteilt, dass sie voraussichtlich zum 30. Juni 2028 ihr GSM-Netz abschalten wollen.
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Ich glaub nicht, dass es ein Problem ist, dass es nicht "genug hirn regnet". Wohl eher, dass da wo es hinregnen sollte, Regenschirme mit Markennamen aufgespannt werden damit man beim Geld zählen nicht nass wird...[...]
Herr, lass Hirn regnen!
Die vielgescholtene Politik und da insbesondere der vielgeschmähte Wirtschaftsminister haben es in kürzester Zeit z.B. geschafft, die Versorgung dieses Landes mit Erdgas auf eine neue Grundlage zu stellen, haben die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die Mittel organisiert, um Millionen von Haushalten deutlich durch Steuersenkungen und Zuschüsse zu entlasten.
Auch die beste Politik kann/könnte externe Effekte nicht unter die Wahrnehmbarkeitsgrenze drücken. Es handelt sich ohnehin nur um ein Umverteilen vorhandener Ressourcen um die Situation für alle so wenig belastend wie möglich zu gestalten. Darunter versteht naturgemäß auch jeder wieder etwas anderes und jeder fühlt sich erst mal grundsätzlich benachteiligt.Wenn ich meine privaten und unternehmerischen Kostensteigerungen der letzten gut 2 Jahre sehe, dann frage ich mich bei solchen Aussagen in welch anderen Welt ich lebe!
Nun, es gab da zuletzt so das eine oder andere Ereignis in dieser Welt, auf das "die Politik" reagieren musste. Und auch globale Entwicklungen, die "die Politik" berücksichtigen sollte.
Wenn ich meine privaten und unternehmerischen Kostensteigerungen der letzten gut 2 Jahre sehe, dann frage ich mich bei solchen Aussagen in welch anderen Welt ich lebe!
Mit der unternehmerischen Entscheidung spart die Telekom Kosten für die 2G-Infrastruktur und kann gleichzeitig neue Erlöse durch die Umnutzung der Frequenzen für 4G und 5G erzielen. Die Entscheidung fällt der Telekom also leicht.... eine unternehmerische Entscheidung der Deutschen Telekom.Es geht nicht um eine kurzfristige Abschaltung, sondern um das Vorhaben, die Abschaltung voraussichtlich in 3,5 Jahren durchzuführen.
...
Bis dahin ist also schon noch ein bisschen Zeit, erstens eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, welche und wieviele Systeme betroffen sind, zweitens Anpassungen zu planen und drittens ggf. politisches Handeln zu erwirken, falls tatsächlich die negativen Auswirkungen auf relevante Systeme unvertretbar erscheinen.
Woher willst Du wissen, dass dadurch die Zulassung erlischt?Wenn es nicht mal mit Geld geht, dann würden die Autos ja stillgelegt.
Die Zulieferer werden ja wissen, wie sie E-Call realisiert haben. Und die werden mit Sicherheit nicht für jedes Automodell eine eigene Implementierung entwickelt haben. Vielleicht wartet man da einfach noch ein bisschen ab, ob bzw. wie die auf die Telekom-Ankündigung reagieren.Die ersten Autos mit E-Call müssen aus der Pflicht genommen werden oder der Hersteller muss neue Steuergeräte und evtl Antennen für alte Autos bei Zulieferern in Auftrag geben, es sei denn der Anschluß der Box ist standardisiert. Und das E-Call dürfte als Ersatzteil eher teurer sein als das Motorsteuergerät zB. Komplexer und muss genauso extreme Bedingungen verkraften.
Darum kmümmert sich nach derzeitigem Sachstand der TÜV - siehe meinen Beitrag oben.Woher willst Du wissen, dass dadurch die Zulassung erlischt?
Das "zieht" dann.FAQ: Zwangsstilllegung und Zwangsabmeldung
Wann kommt es zur Zwangsabmeldung eines KFZ?
Die Zwangsstillegung ist z. B. gerechtfertigt, wenn der Fahrzeughalter die KFZ-Steuer nicht bezahlt hat. Auch unbezahlte Versicherungsbeiträge und der fehlende TÜV sind ein Grund. Wenn das Fahrzeug aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr verkehrstauglich ist, kann ebenfalls eine zwangsweise Abmeldung erfolgen.
Eine zwangsweise Stilllegung wird es aus zwei Gründen nicht geben.Wenn es nicht mal mit Geld geht, dann würden die Autos ja stillgelegt. Und derzeit würde es das nicht mangels neuer Teile mit 4G/5G. Es bräuchte ein Umrüst-E-Call mit ABE oder Zulassung für den Fahrzeugtyp oder für jedes Auto einzeln, samt Prüfung im EMV Labor für x-tausend €.
Dein Fahrzeug kriegt sogar dann keinen TÜV mehr, wenn auf dem Typenschild eine zu gerinige(!) zulässige Gesamtmasse angegeben ist und der Hersteller zum Austausch dieses Schildchens verpflichtet war. da kannste dich auf den Boden werfen und rumschreien, wenn TÜV nein sagt, sagt TÜV nein. Und GTÜ auch. Und das ist nun wirklich nicht mal ansatzweise sicherheitsrelevant. Kein TÜV heiß auch keine neuen Fahrzeugpapiere bei Verlust. Straßenverkehrsamt sagt dann also auch nein. Rest brauch ich wohl nicht zu erklären.Eine zwangsweise Stilllegung wird es aus zwei Gründen nicht geben.
Erstens ist ein aktives E-Call keine allgemein geltende zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Sonst müssten ältere Fahrzeuge ohne das System schon längst alle stillgelegt sein.
Tut es im Fahrzeug ja weiterhin. Es fehlt dann halt nur das Funknetz, aber das ist kein Bestandteil des Fahrzeugs und damit auch nicht Gegenstand der Fahrzeugprüfung.Wenn das Fahrzeug mit eCall bauartzugelassen war, muß das auch noch funktionieren.
Ob in einem defekt oder in allen nicht mehr funktionierend, es entspricht in beiden Fällen nicht mehr der Bauart-Zulassung und wird als schwerwiegender Mangel eingestuft.In deinem verlinkten Artikel ging es aber um ein System, das im Auto selbst ausgefallen war. Das also im Fall eines Falles den Notruf gar nicht hätte absetzen können.
Das Funknetz ist Infrastruktur und gehört einem Betreiber, der nicht identisch und noch nicht einmal geschäftlich verbunden mit dem Pkw-Hersteller ist. Es ist somit ausgeschlossen, dass sein Vorhandensein Bestandteil der Typgenehmigung für ein einzelnes Fahrzeug eines einzelnen Herstellers sein könnte.Ob in einem defekt oder in allen nicht mehr funktionierend, es entspricht in beiden Fällen nicht mehr der Bauart-Zulassung und wird als schwerwiegender Mangel eingestuft.
Voraussetzung ist: der eCALL muss funktionieren und das betrifft außer den gehobenen Modellen alle Fahrzeuge ab Modelljahr 2018.
Solange "die Politik" keine neuen Regelungen erlässt (also "nichts tut"), bleibt es bei der jetzigen Rechtslage. Also der oben zitierten, nach der keine Grundlage für einen Entzug der Typgenehmigung besteht.Das ist nach derzeitigen Fakten die Lage und wenn die Politik nichts tut - was ja deren Stärke ist - wird 2028 recht lustig werden. Ich gehe mal davon aus, dass 4G/5G überwiegend in Fahrzeugen mit Multimediasystemen aber nicht in der Basisversion verbaut wurde.
Mal losgelöst von den ganzen weiteren straf- und zivilrechtlichen Implikationen war da der Gegenstand des Skandals, also die Abschaltfunktion für die Abgasreinigung, ja gerade kein Teil der Typgenehmigung, sondern ein illegales zusätzliches System. Faktisch wurden durch die Änderung der Software und die weiteren technischen Anpassungen, auf die VW verpflichtet wurde, die Fahrzeuge - sehr vereinfachend ausgedrückt - überhaupt erst in einen zulassungsfähigen Zustand versetzt.KBA und Politik haben sich nicht mal beim Abgasskandal getraut, Fahrzeugen die Zulassung zu entziehen. Und jetzt soll das bei so einer Pillepalle-Funktion passieren? Extrem unwahrscheinlich.
Nochmal: Es geht nur um die Telekom, die anderen beiden Netzbetreiber Vodafone und O2 schalten 2G Stand jetzt 2028 noch nicht ab.wenn die Politik nichts tut - was ja deren Stärke ist - wird 2028 recht lustig werden.