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Gestern (22.10.2024) wurde von der Deutschen Telekom mitgeteilt, dass sie voraussichtlich zum 30. Juni 2028 ihr GSM-Netz abschalten wollen.
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Wenn eCall nicht funktioniert, gibt es keine Plakette vom TÜV - da braucht es keinen Entzug der Typgenehmigung zur Stilllegung.Es gibt somit keine rechtliche Grundlage für den Entzug der Typgenehmigung eines Pkw-Modells und somit auch nicht der Betriebserlaubnis für ein einzelnes Fahrzeug, solange die im Fahrzeug verbauten Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten sowie Teile und Ausrüstungen der Genehmigung entsprechen und für sich funktionieren.
Es ist somit ausgeschlossen, dass sein Vorhandensein Bestandteil der Typgenehmigung für ein einzelnes Fahrzeug eines einzelnen Herstellers sein könnte.
Vodafone schaltet 2030 ab und danach sind Unfälle nur noch in Bereichen zulässig, in denen O2 Netzabdeckung hatEs geht nur um die Telekom, die anderen beiden Netzbetreiber Vodafone und O2 schalten 2G Stand jetzt 2028 noch nicht ab.
Was macht sich so sicher, dass der TÜV das darf?Wenn eCall nicht funktioniert, gibt es keine Plakette vom TÜV
Autos, die vor der Einführung von eCall gebaut wurden, bekommen auch TÜV. Insofern ist diese pauschale Aussage faktisch falsch.Wenn eCall nicht funktioniert, liegt ein schwerer Mangel vor.
undAutos mit nicht mehr funktionierendem 2G/3G eCall werden dann genauso behandelt, wie die Autos, die vor der Einführung von eCall gebaut wurden.
Schön spekuliert. Dazu muss erst einmal der Gesetzgeber aktiv werden. Die HU-Bestimmungen werden nicht "einfach so" geändert.Die Richtlinien zur HU ändern sich doch ständig und auch recht schnell. Selbst erlebt, ein Mangel war bei HU nicht relevant und ein halbes Jahr später plötzlich schwerwiegend. Und andersherum ist sowas genauso möglich.
Der Bericht über die versagte TÜV-Plakette bei defektem eCall hast Du auch gelesen?Bisher gibt es keinerlei Beweis dafür, dass Autos mit nicht mehr funktionierendem eCall 2G/3G dann nicht mehr fahren dürfen - alles nur Vermutungen.
Darum die Stichtagsregelung ab Modelljahr 2018 für eCall-Pflicht.Autos, die vor der Einführung von eCall gebaut wurden, bekommen auch TÜV. Insofern ist diese pauschale Aussage faktisch falsch.
Defekter eCall =! nicht mehr funktionierender eCall aufgrund der Abschaltung des Netzwerks.Der Bericht über die versagte TÜV-Plakette bei defektem eCall hast Du auch gelesen?
nix für ungut, aber im Moment machst Du nix anderes, nur weil die Telekom 2028 2G abschaltet und es damit ein Anbieter wegfällt und nicht gleich das komplette Netz weg ist.Schön spekuliert.
da ging es konkret um das System in Einem (sic!) Fahrzeug, nicht um die InfrastrukturDer Bericht über die versagte TÜV-Plakette bei defektem eCall hast Du auch gelesen?
man wird sehen, was dann in Zukunft passiert - vielleicht merkt der Gesetzgeber, dass mit der Einstellung bei Telekom da was hinkt und ändert was. Aber das ist wie alles - außer der Tatsache dass Telekom 2028 einstellt - Spekulation...Darum die Stichtagsregelung ab Modelljahr 2018 für eCall-Pflicht.
Es steht doch in dem Link drin, wie die Pflichten der Hersteller sind, um eine Typengenehmigung zu erlangen:eCall ist Bestandteil der Tygenehmigung und baut auf die Mobilfunk-Infrastruktur.